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BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 22.12.1960 - OS V 76/60
- BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61
Diese gesetzliche Abgrenzung des notwendigen Inhalts der Rechtsmittelbelehrung zeigt, daß diese nicht etwa allen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen braucht; sie kann dem Empfänger nicht alle Einzelheiten seines Verhaltens vorschreiben und ihm nicht jede eigene Verantwortung abnehmen (vgl. hierzu auch BVerwGE 1, 192 und 6, 66).Die Frist ist vielmehr nur dann nicht in Lauf gesetzt, wenn die Belehrung Unzutreffendes sagt, insbesondere wenn sie nebensächliche Formalitäten als zwingend hinstellt und dadurch dem Rechtsuchenden die Rechtsverfolgung in einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Weise erschwert, wenn sie zumindest aber den Eindruck in ihm hervorzurufen geeignet ist, ohne Beachtung jener Förmlichkeit werde die Rechtsverfolgung scheitern (BVerwGE 6, 66).
- BVerwG, 14.10.1960 - I B 127.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61
Mehr als diese geforderten Angaben braucht die Belehrung nicht zu enthalten, um die Frist in Lauf zu setzen(Beschluß vom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 127.60 -, Buchholz 310, § 58 VwGO Nr. 1). - BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61
Der erkennende Senat hat bereitsmit Beschluß vom 26. November 1959 - BVerwG VII CB 165.59 -(DVBl. 1960 S. 107) undmit Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 - (NJW 1960 S. 1074, in den übrigen Veröffentlichungen, z.B. BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58], insoweit nicht abgedruckt) entschieden, daß eine Klage als unzulässig abzuweisen ist, wenn der Klageerhebung ein wegen Versäumung der Einspruchsfrist erfolgloses Einspruchsverfahren vorangegangen ist.
- BVerwG, 17.09.1954 - IV B 8.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61
Diese gesetzliche Abgrenzung des notwendigen Inhalts der Rechtsmittelbelehrung zeigt, daß diese nicht etwa allen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen braucht; sie kann dem Empfänger nicht alle Einzelheiten seines Verhaltens vorschreiben und ihm nicht jede eigene Verantwortung abnehmen (vgl. hierzu auch BVerwGE 1, 192 und 6, 66). - BVerwG, 08.12.1961 - VII C 72.61
Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61
Der Senat hat in dem Urteil vom heutigen Tage - BVerwG VII C 72.61 - näher dargelegt, daß diese Auffassung nicht zutrifft. - BVerwG, 26.11.1959 - VII CB 165.59
Auszug aus BVerwG, 08.12.1961 - VII C 70.61
Der erkennende Senat hat bereitsmit Beschluß vom 26. November 1959 - BVerwG VII CB 165.59 -(DVBl. 1960 S. 107) undmit Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 - (NJW 1960 S. 1074, in den übrigen Veröffentlichungen, z.B. BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58], insoweit nicht abgedruckt) entschieden, daß eine Klage als unzulässig abzuweisen ist, wenn der Klageerhebung ein wegen Versäumung der Einspruchsfrist erfolgloses Einspruchsverfahren vorangegangen ist.